Innenräume, das sind nicht nur Büro und Zuhause, sondern auch Verkehrsmittel, Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen aller Art. Die Luftqualität gewinnt zunehmend an Bedeutung und die Entwicklungen im Bauwesen führen dazu, dass der nutzungsunabhängige Luftaustausch durch die gesteigerten Anstrengungen hinsichtlich des Wärme- und Schallschutzes erheblich reduziert worden ist. Neben der Feuchte- und Schimmelthematik kann das auch zu höheren Konzentrationen von "Schadstoffen" im Innenraum führen. Unter "Schadstoffe" sind Substanzen aus Gebäudealtlasten (z.B. Formaldehyd oder Naphthalin aus Teermassen) aber auch aus neuen Baustoffen und Einrichtungsgegenständen (z.B. Weichmacher, Isothiazolinone, Terpene) zu verstehen. Über 75% der Anfragen an Sachverständige im Bereich der Innenraumdiagnostik begründen sich primär auf Geruchsbelästigungen. Durch eine Analytik der Raumluft kann geprüft werden, ob von einem unangenehmen Geruch eine Gesundheitsgefährdung für die Nutzer des Raumes vorliegt. Inwieweit ein Geruch – unabhängig von einer gesundheitsgefährdenden Wirkung - als "akzeptabel" oder als "unakzeptabel" zu werten ist, kann mittels standardisierter Geruchsprüfungen gerichts-verwertbar bewertet werden.
Weitere Fragestellungen im Bereich Indoor-Air-Quality beschäftigen sich mit der Thematik Feinstaub und Ultrafeinstaub und Fogging.
▪ Ortsbesichtigung, Einsatz direktanzeigender Messsysteme (z.B. PID, Formaldemeter,
Nanopartikelsensoren)
▪ Analyse der Innenraumluft sowie Materialanalysen
▪ Geruchsquellensuche mittels Unterdruckverfahren (Einsatz Blower-Door Gerät)
▪ Handlungsempfehlungen
▪ Prüfungen auf Feuchteschäden (siehe Schimmelpilze und Feuchte)
▪ Olfaktorische Prüfungen von Baustoffen und anderen Materialien
▪ Geruchsbegehungen gemäß Vorgehen nach AGÖF-Geruchsleitfaden