Vor Beginn so genannter ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandsetzung) wird von Gesetzgeberseite eine Untersuchung auf Gebäudealtlasten faktisch eingefordert. Ziel einer Gefahrstoffkatasterung ist es, Kenntnisse über Ort und Lage sowie Mengen schadstoffhaltiger Baustoffe zu erlangen, damit hinreichende Arbeitsschutzmaßnahmen benannt,
▪ Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer unkontrollierten Schadstofffreisetzung an die Umgebung getroffen,
▪ Vorgaben zur fachgerechten Entsorgung belasteter Baustoffe unterbreitet,
sowie
▪ Einschätzungen über Expositionen der Nutzer bei vorgefundenen Schadstoffproblemen vorgenommen werden können.
Neben einer visuellen Begutachtung wird eine Beprobung von Baustoffen vorgenommen, um diese im Labor auf Gefahrstoffe bzw. Gebäudealtlasten zu prüfen. Das Augenmerk und die Analytik der Gefahrstoffuntersuchung richten sich auf
▪ Ortsbegehungen mit Dokumentation offenkundiger gefahrstoffhaltiger Baustoffe
▪ Bauteilöffnungen zur Eruierung verdeckter Gefahrstoffquellen und Bauteilprüfungen
▪ Analyse von Materialproben auf die jeweilige Schadstoffart
▪ Abfassen einer Stellungnahme über die Befunde, Erstellen eines Gefahrstoffkatasters mit
Befundplänen